Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VITARIS AG in Baar, nachfolgend als VITARIS bezeichnet, für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Leistungen.

Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit VITARIS, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von VITARIS erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten VITARIS nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn VITARIS diese schriftlich bestätigt. Im Falle von unterschiedlichem Verständnis zwischen der übersetzten und deutschen Originalversion, ist letztere die rechtlich verbindliche.

Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht gegenteilig bestätigt. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche, schriftliche oder durch Datenübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von VITARIS schriftlich bestätigt worden sind oder wenn die Ware und Rechnung an den Käufer versandt worden sind. Sondervereinbarungen oder –wünsche, z.B. spezielle Verpackung o.ä., sind in jedem Auftrag explizit zu wiederholen. Für den Kunden beschaffte, sogenannte Nicht-Lagerartikel resp. Beschaffungsartikel können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Jeder Auftrag wird schriftlich bestätigt.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abgabepreise in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sowie alle sonstigen Gebühren, Abgaben und Steuern. Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Lieferungen von Laborprodukten exklusive Gefahrgüter, erfolgen grösstenteils ab unserem Lager in der Schweiz. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 25.-. Transport- und Verpackungskosten werden separat berechnet und bestätigt. Expresslieferungen berechnen wir nach Aufwand. Bei Kühlversand fallen zusätzliche Kosten an, welche explizit auf der Auftragsbestätigung spezifiziert werden. Für Beglaubigungen von Fakturen belasten wir neben den externen Kosten eine Pauschale von CHF 140.-. Bezüge zu Sonderpreisen sind stets von zusätzlichen Mengenumsatz- und Rabattvergünstigungen ausgeschlossen. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (= Auslieferdatum) ohne jeden Abzug. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und ohne Mahnung, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Zieles erfolgt. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung kann auch verlangt werden, wenn die Zahlungsfrist von Rechnungen überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können auch eingeräumte Zahlungsfristen wiederrufen werden. Sollten bei Sammelrechnungen einzelne Positionen streitig sein, ist der Käufer dennoch zur fristgerechten Zahlung der unstreitigen Positionen verpflichtet. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VITARIS. Für Jahresabschlüsse werden 12 Monate oder ein Vielfaches von 12 Monaten gerechnet, ab Datum der ersten Lieferung. Bei Zahlungsschwierigkeiten eines Kunden steht es VITARIS frei, die Restmenge zu liefern.

Lieferungen & Leistungen

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig und können bei Aufgabe der Bestellung vom Kunden gewünscht werden. VITARIS ist stets bemüht, die auf der Auftragsbestätigung spezifizierte Lieferzeit einzuhalten, unter Voraussetzung der rechtzeitigen Lieferung durch deren Lieferanten. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde keine Rechte oder Ansprüche auf Schadloshaltung. Der Versand erfolgt ab Lager Schweiz. Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Bei Beschädigung und Verlusten während des Transportes haftet VITARIS nicht. Das Transportrisiko wird auch bei Franko-Lieferungen vom Kunden getragen. Die Transportart wird durch VITARIS gewählt. Eine Transportversicherung muss vom Kunden abgeschlossen werden. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom VITARIS Lager auf den Kunden über. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln usw. – hat VITARIS bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen. Werden bereits vereinbarte Serviceeinsätze auf Wunsch des Kunden innerhalb von 72 Stunden abgesagt, werden die dadurch entstandenen Kosten von CHF 450.- dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird die Lieferung von bestellten Laborgeräten auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen nach hinten verschoben, werden die dadurch entstandenen Lagerkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Lagerkosten belaufen sich pro Monat und Quadratmeter auf CHF 18.-. Äusserlich erkennbare Beschädigungen, Verluste oder Mängel müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf den Lieferpapieren angebracht werden. Bei Bahntransporten ist ausserdem der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger oder der VITARIS Kundenservice unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen. Eine Versicherungspflicht übernimmt VITARIS nicht.

Beanstandungen, Rücksendungen, Gewährleistung und Haftung

Der Käufer prüft unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, ob Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Bei ordnungsgemässer Überprüfung feststellbare Mängel und bei Lieferung von anderen als den bestellten Produkten oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Unterlässt der Käufer die fristgerechte Beanstandung, gilt die Lieferung als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Vor einer möglichen Rücksendung der Ware ist immer unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Rücksendungen ohne schriftliche Genehmigung werden nicht akzeptiert. Nicht-Lagerartikel oder Sonderanfertigungen sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Für Rückgaben oder Stornierungen von Artikeln in ungewöhnlich grosser Bestellmenge gelten die Rücknahmekonditionen des jeweiligen Herstellers zuzüglich entstehender Umtriebe. Bei Fehlbestellungen des Käufers werden 20% des Warenwertes als Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren berechnet. Allfällige Gutschriften werden nicht zurückerstattet. Waren können nur in einwandfreiem Zustand originalverpackt, bei Geräten mit Garantieschein und Betriebsanleitung, franko Sitz VITARIS angenommen werden. Die Berechnung der Rücksendung erfolgt auf Basis des Nettowarenwertes. Etwaiger Minderwert der Ware sowie Rabatt werden in Abzug gebracht. Angebrochene Packungen, Nichtlagerartikel und Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder aufgrund von Mängeln der Vertragsware oder –dienstleistungen sind, ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. In jedem Falle sind Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Mängeln der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Waren, welche nicht rechtzeitig oder mit Mängeln behaftet geliefert worden sind. Technische Änderungen bzw. Verbesserungen der Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Technische Angaben auf VITARIS.COM, in Katalogen oder Prospekten sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich. Anwendungstechnische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und sind unverbindlich. VITARIS Empfehlungen entbinden die Kunden nicht davon, die Eignung der Produkte für die vorgesehen Zwecke zu überprüfen. Insbesondere lehnt VITARIS eine Haftung für die Verletzung irgendwelcher Schutzrechte Dritter vollumfänglich ab.

Garantie

Gewährleistung und Garantie erlöschen vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle Massnahmen zur Schadensminderung trifft und VITARIS Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Bei Apparaten beginnt die Gewährleistungsfrist vom Tage der Lieferung und wird mit der Garantie- oder Gewährleistungsdauer auf den Lieferdokumenten festgehalten. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Bei offensichtlich nachweisbaren Material- oder Fabrikationsfehlern, welche innerhalb der Garantiefrist gemeldet werden, werden Geräte kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Für Ersatzteile, die nicht durch VITARIS oder den Hersteller eingebaut wurden sowie für Glasbruch wird keine Garantie geleistet. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine Vertragspflicht nicht einhält. Für Dienstleistungen haftet VITARIS ausdrücklich nur für die sorgfältige Ausführung. Weitergehende Ansprüche sowie Kausalhaftung, Haftung für Folgeschäden oder für etwaige Einnahmeausfälle sind ausgeschlossen.

Schutzrechte

Durch den Kauf von unseren Produkten wird keine Lizenz an irgendeinem unserer Schutzrechte erworben. Die Ausfuhr unserer Waren kann zu Verletzungen von Schutzrechten Dritter führen. Für solche Fälle lehnt VITARIS jegliche Haftung ab.

Haftungsausschluss

Alle Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Vertragsaufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand & Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von VITARIS. Auf alle Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

 

Baar, Januar 2019

Vitaris AG